Masernschutzgesetz

Informationen bzgl. der Umsetzung des Masernschutzgesetzes

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund des Masernschutzgesetzes ist es die Aufgabe unserer Schule, für alle Schülerinnen und Schülern Nachweise über den Masernschutz einzufordern. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über das Verfahren informieren. Welche Nachweise können vorgelegt werden? Als Nachweis kann vorgelegt werden:

  • der Impfausweis oder
  • eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass eine Immunität gegen Masern besteht (in der Regel nach bereits durchlaufener Erkrankung)
  • eine ärztliche Bescheinigung, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Masern-Impfung nicht möglich ist
  • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer Einrichtungsleitung darüber, dass einer der drei vorgenannten Nachweise bereits vorgelegen hat. (z.B. Bestätigung des Gesundheitsamtes, dass im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ein ausreichender Masernimpfschutz festgestellt wurde; Bestätigung der Grundschule, dass ein Nachweis bereits erbracht wurde)

Die Vorlage eines dieser Nachweise ist ausreichend.
Bitte geben Sie Ihrem Kind bis zum 19.11.2021 einen der oben genannten Nachweise zur Vorlage bei der Klassenleitung mit in die Schule.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.